Ehrenamtskarte
Als 97. Kommune hat die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Verbandsbürgermeister Harald Westrich gaben im Mehrgenerationenhaus in Otterbach den Startschuss für das Projekt.
Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich in einer der teilnehmenden Kommunen durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche, beziehungsweise 250 Stunden jährlich, ehrenamtlich engagiert und dafür keine pauschale finanzielle Entschädigung bekommt. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karte können landesweite Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Karte wird von der Staatskanzlei ausgestellt, ist auf zwei Jahre befristet und kann danach erneut beantragt werden. Das Land stellt ebenfalls Vergünstigungen durch landeseigene Einrichtungen und Sonderaktionen.
Hier nähere Informationen für alle Vereine und Organisationen, die Personen für einen Ehrenamtskarte vorschlagen wollen:
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Mindestalter 14 Jahre
- 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr
- Ausübung der Tätigkeit mind. 1 Jahr
- Wer sich ehrenamtlich engagiert und keine pauschale Entschädigung erhält. (Damit sind nicht tatsächliche Aufwendungen gemeint)
Wer erhält keine Ehrenamtskarte?
- Übungsleiter, die eine Übungsleiterpauschale erhalten
- Vorstandsmitglieder, die eine Ehrenamtspauschale erhalten
Wie läuft das Verfahren?
- Verein oder Organisation stellt mittels Formular den Antrag und bestätigt Engagement und die Stundenzahl.
- Die Möglichkeit eines Sammelantrages besteht ab März 2017, wenden Sie sich hierbei an die Verbandsgemeinde, Abt. 1
- Antrag an die Verbandsgemeinde, Abteilung 1 übersenden
- VG überprüft auf Plausibilität
- Weiterleitung an die Leitstelle Ehrenamt bei der Staatskanzlei, die die Ehrenamtskarte ausstellt und an die Verbandsgemeinde zurücksendet.
- Die Verbandsgemeinde händigt die Ehrenamtskarte aus.
- ie läuft das Verfahren?
Verein oder Organisation stellt mittels Formular den Antrag und bestätigt Engagement und die Stundenzahl.Die Möglichkeit eines Sammelantrages besteht ab März 2017, wenden Sie sich hierbei an die Verbandsgemeinde, Abt. 1
Antrag an die Verbandsgemeinde, Abteilung 1 übersenden
Neuerungen "Jubiläums-Ehrenamtskarte"
- vielfältigen Wunsch und Anregungen durch Vereine, Organisationen und der Ehrenamtlichen selbst sollen nun auch
- langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Stundenzahl nicht erbringen, den Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglichen werden
- Sie bietet die Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen
- Voraussetzung: Ausübung der Tätigkeit seit mind. 25 Jahren --sonstige Vergabekriterien verfallen gänzlich.
- Formular der "Jubiläums-Ehrenamtskarte und Formular für die Personen, welche gerne jemanden vorschlagen möchte
Weitere Infos findet man auch unter www.wir-tun-was.de