Lärmaktionsplan
Vollzug der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an Teilabschnitten der B 270, der L 387 und der L 389 einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Betroffenheiten ist die im Auftrag des Landesamtes für Umwelt im Jahr 2017 durchgeführte Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen. Danach bestehen auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg Lärmprobleme in folgenden Bereichen:
-In der Stadt Otterberg an der L 387 (Hauptstraße) Einmündung L 387 / L382 bis Einmündung L 389 / L 387.
- In der Ortsgemeinde Otterbach
-Kreisverkehrsanlage L 389 / K62 bis Kreisverkehrsanlage B 270 / L 389
-Ortsteil Sambach, B 270, Katzweiler Str.
In der Ortsgemeinde Katzweiler an der B 270, Hauptstraße, Ortseingang aus Richtung Sambach bis Einmündung B 270 / L388.
Der Verbandsgemeinderat Otterbach-Otterberg hat in seiner Sitzung vom 14.02.2019 den Lärmaktionsplan beschlossen.
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