Private Dorferneuerungsmaßnahmen
Die Dorferneuerung soll Gemeinden in einer zukunftsorientierten Entwicklung unterstützen. Vor allem die Ortskerne sollen stabilisiert und gestärkt werden. Dafür stehen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die Förderung setzt ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept der Gemeinde voraus.
Für folgende Gemeinden wurde ein Dorferneuerungskonzept entwickelt:
- Heiligenmoschel
- Hirschhorn
- Katzweiler
- Mehlbach
- Niederkirchen
- Olsbrücken
- Otterbach (nur: Sambach)
- Otterberg (nur: Reichenbacherhof, Lauerhof, Weinbrunnerhof, Messerschwanderhof)
- Schallodenbach
- Schneckenhausen
- Sulzbachtal
Was wird gefördert?
Für Privateigentümer ist eine Förderung über die private Dorferneuerung möglich, z. B. zur Erneuerung ortsbildprägender Gebäude, Umnutzung leerstehender Bausubstanz und Schaffung neuen Wohnraums im Ortskern. Gefördert werden Vorhaben in Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern.
Es kann eine Förderung von bis zu 30.000 €, maximal 35% der förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden. Die förderfähigen Kosten müssen mindesten 7.669 € je Einzelvorhaben betragen.
Nicht gefördert werden können Maßnahmen, die überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder in Neubaugebieten.
Bewilligungsbehörde für private Dorferneuerungsmaßnahmen ist die
Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Telefon: 0631 / 7105-352, Mail: dorferneuerung@kaiserslautern-kreis.de