Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Otterberg
Die Stadt Otterberg ist bekannt für ihre mittelalterlich geprägte Altstadt. Um dieses Erscheinungsbild zu bewahren, hat die Stadt Otterberg eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung erlassen. Das Ziel der Satzung ist der Schutz des städtebaulichen und historischen Gesamteindrucks.
Befindet sich ihr Gebäude in der Otterberger Altstadt, dann liegt es gleichzeitig im Geltungsbereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung. Dies bedeutet, dass jede von außen erkennbare Baumaßnahme an Ihrem Gebäude den Zielen der Gestaltungssatzung entsprechen muss (z. B. Fassadengestaltung, Dacheindeckung, Dachaufbauten, Fenstertausch, Werbeanlagen, etc.).
Bitte informieren Sie sich vor Baubeginn ausführlich über die Vorgaben der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung. Bei Fragen zur Umsetzung und Abstimmung Ihrer Sanierungsmaßnahmen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Verwaltung.
Tel: 06301 607-305, Mail: sanierung@otterbach-otterberg.de
Den Text der der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Otterberg finden Sie hier: Satzungstext (im PDF Format)