Der Plan von einem Gebäude liegt auf dem Tisch mit einem Stift zusammen

Offenlage von Bauleitplänen

Bauleitpläne im Verfahren

Hier finden Sie die Unterlagen zu Bauleitplänen, die sich im Aufstellungsverfahren in der Offenlage befinden.

Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen eine reine ergänzende Information zu der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass die Originalunterlagen nur in den Räumen des 

Fachbereiches 3 - Bauliche Infrastruktur

der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg am Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 1. Obergeschoß, 67731 Otterbach, eingesehen werden können. Diese Unterlagen dokumentieren den jeweiligen Verfahrensstand und können sich im weiteren Verfahren ändern. Sie ergeben auch keine Rechtsverbindlichkeit. Bei öffentlichen Auslegungen beziehungsweise erneuten öffentlichen Auslegungen beachten Sie bitte jeweils die Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abzugeben.

Für die hier, auf dieser Internetseite, zur Verfügung gestellten Unterlagen der Bauleitpläne liegen die Urheberrechte sowie alle sonstigen Rechte, wie die Vervielfältigung, Bearbeitung in jeglicher Form, die Verbreitung etc., bei der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir informieren Sie hiermit über die Datenverarbeitung in Bezug auf die Abgabe Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungen gemäß § 34 BauGB).

Mit der Abgabe einer Stellungnahme in einem Bauleitplanverfahren erteilen Sie uns die Zustimmung über die Verarbeitung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 3 BauGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1  Nr. e DS-GVO) und hier im Zusammenhang der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der entsprechenden Ortsgemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde übertragen wurde. Für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten.





Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2035 im Bereich der Kläranlage Otterberg  für die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung des Bauhofes der Verbandsgemeinde Otterbach - Otterberg

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Otterbach - Otterberg hat in seiner Sitzung vom 06.05.2024 beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form der Offenlage der Planunterlagen für die Dauer von 4 Wochen durchgeführt wird.

Es wird darauf hingewiesen

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Brief (an die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach- Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg) abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
  4. dass zusätzlich zu der Bereitstellung im Internet die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach, Zimmer 14 (1.OG), zur Einsichtnahme bereitgelegt werden.


Die Offenlage erfolgt in der Zeit von

Montag, 02.12.2024 bis einschließlich Montag, 06.01.2025.



Bekanntmachung Aufstellungbeschluss vom 30.05.2024

Bekanntmachung der Offenlage vom 21.11.2024


Begründung

Planurkunde


Entwurf des Bebauungsplanes "Jahn- und Turnerstraße, Nord-Westerweiterung, Teil B", 4. Änderung der Ortsgemeinde Hirschhorn gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB


Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Der Ortsgemeinderat Hirschhorn hat in seiner Sitzung vom 26.09.2024 beschlossen, dass die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Form der Offenlage der Planunterlagen für die Dauer von 2 Wochen durchgeführt wird.

Es wird darauf hingewiesen

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Brief (an die Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach- Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg) abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
  4. dass zusätzlich zu der Bereitstellung im Internet die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach, Zimmer 14 (1.OG), zur Einsichtnahme bereitgelegt werden.


Die Offenlage erfolgt in der Zeit von


Montag, 25.11.2024 bis einschließlich Montag, 09.12.2024.



Bekanntmachung der Offenlage vom 21.11.2024


Begründung


Textliche Festsetzungen


Planurkunde












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