Der Plan von einem Gebäude liegt auf dem Tisch mit einem Stift zusammen

Offenlage von Bauleitplänen

Bauleitpläne im Verfahren

Hier finden Sie die Unterlagen zu Bauleitplänen, die sich im Aufstellungsverfahren in der Offenlage befinden.

Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen eine reine ergänzende Information zu der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Wir weisen hiermit ausdrücklich daraufhin, dass die Originalunterlagen nur in den Räumen des 

Fachbereiches 3 - Bauliche Infrastruktur

der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg am Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 1. Obergeschoß, 67731 Otterbach, eingesehen werden können. Diese Unterlagen dokumentieren den jeweiligen Verfahrensstand und können sich im weiteren Verfahren ändern. Sie ergeben auch keine Rechtsverbindlichkeit. Bei öffentlichen Auslegungen beziehungsweise erneuten öffentlichen Auslegungen beachten Sie bitte jeweils die Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abzugeben.

Für die hier, auf dieser Internetseite, zur Verfügung gestellten Unterlagen der Bauleitpläne liegen die Urheberrechte sowie alle sonstigen Rechte, wie die Vervielfältigung, Bearbeitung in jeglicher Form, die Verbreitung etc., bei der jeweiligen Gemeinde bzw. bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.

Hinweise zum Datenschutz:

Wir informieren Sie hiermit über die Datenverarbeitung in Bezug auf die Abgabe Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Satzungen gemäß § 34 BauGB).

Mit der Abgabe einer Stellungnahme in einem Bauleitplanverfahren erteilen Sie uns die Zustimmung über die Verarbeitung Ihrer Daten. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches (§ 3 BauGB) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 6 Absatz 1 Satz 1  Nr. e DS-GVO) und hier im Zusammenhang der Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der entsprechenden Ortsgemeinde/Stadt/Verbandsgemeinde übertragen wurde. Für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten.

Als Information:

Für diejenigen, die auf die Veröffentlichung des Teilflächennutzungsplanes "Erneuerbare Energien" warten, müssen wir leider mitteilen, dass ein Termin hierfür zum jetzigen Zeitpunkt nicht benannt werden kann. Grund hierfür ist der Beschluss des Verbandsgemeinderates vom Januar 2024. Die dort beschlossenen Kriterien für die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen erfordern einen erheblichen Mehraufwand an Planleistungen. Das planende Büro hat uns mitgeteilt, dass erst nach den Kommunalwahlen mit der Lieferung der Planunterlagen gerechnet werden kann. Dadurch wird vermutlich eine Offenlage erst ab Mitte August 2024 in Betracht kommen können. Da dies nur eine Mutmaßung unsererseits ist, bitten wir Sie immer das Amtsblatt zu lesen, denn dort erfolgt die ordentliche Bekanntmachung über die Offenlage der Planunterlagen. Die Planunterlagen finden Sie dann ab Fristbeginn für die Offenlage auf dieser Seite.

Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2035 für den Bereich des Bebauungsplanes "Sonnenhof", Gemarkung Katzweiler

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aufzuführen.

Aussagen zu Umweltbelangen wurden von folgenden Beteiligten vorgebracht:

  •  Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd: Die Stellungnahme beinhaltet Hinweise auf die Beeinträchtigung der Niederschlagswasserbeseitigung, der Beachtung des Gewässers, Starkregenereignisse, Schmutzwassereinleitung und den Bodenschutz.
  • Die Kreisverwaltung Kaiserslautern: Verweist auf die Prüfung und Erfordernis des Schutzes vor Starkregenereignisse. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken.
  • Die Planungsgemeinschaft Westpfalz: Verweist ebenfalls auf die landesplanerische Stellungnahme und die Flächenbilanzierung soll nachvollziehbar dargestellt werden, um zu belegen, dass die Mindestgröße für die Anrechenbarkeit der Fläche auf den Gesamtschwellenwert unterschritten wird. Weiterhin wird auf die einzelhandelsbezogenen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) hingewiesen.
  • Das Kanalwerk der VG Otterbach-Otterberg, hat grundsätzlich keine Bedenken, regt jedoch an, die östlich gelegene Private Grünfläche auch als Fläche für die Versickerung mit einem V zu kennzeichnen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB weisen wir darauf hin,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Brief abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
  4. dass zusätzlich zu der Bereitstellung im Internet die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach, Zimmer 14 (1.OG), zur Einsichtnahme bereitgelegt werden.

Die Offenlage der Planunterlagen findet in der Zeit vom

Dienstag, 21.05.2024 bis einschließlich Freitag, 21.06.2024

statt.

Bekanntmachung

Planentwurf

Begründung

Auszug aus der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2023 des Verbandsgemeinderates Otterbach-Otterberg

Bebauungsplanentwurf "Auf dem Heideberg II", Ortsteil Wörsbach der Ortsgemeinde Niederkirchen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Niederkirchen hat in seiner Sitzung vom 16.04.2024 beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form der Offenlage der Planunterlagen für die Dauer von 4 Wochen durchgeführt wird.

Es wird darauf hingewiesen

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Brief abgegeben werden,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
  4. dass zusätzlich zu der Bereitstellung im Internet die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach, Zimmer 14 (1.OG), zur Einsichtnahme bereitgelegt werden.

Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom

Dienstag, 21.05.2024 bis einschließlich Freitag, 21.06.2024.

Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Begründung

Textliche Festsetzungen



Bebauungsplanentwurf "Dreibrunnen", 1. Änderung der Stadt Otterberg

-Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB-

Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die bauliche Nutzung des Grundstückes Pl.Nr. 695/35, Am Steinbruch 1. Die bisherige Nutzung als „Garagengrundstück“ wird dahingehend geändert, dass zukünftig eine Wohnnutzung für eine Wohneinheit zu der Garagennutzung zulässig ist.

Der Stadtrat Otterberg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.04.2024 sowohl den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB gefasst und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB folgendes beschlossen:

  1. dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen wird,
  2. der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme durch Offenlage und Bereitstellung der Planunterlagen im Internet innerhalb von 14 Tagen gegeben wird,
  3. den berührten Behörden und sonstgien Trägern öffentlicher Belange wird innerhalb einer Frist von 14 Tagen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@otterbach-otterberg.de übermittelt werden, bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Brief abgegeben werden,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
  4. Zusätzlich zu der Bereitstellung im Internet werden die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstr. 27, 67697 Otterberg, Standort Otterbach, Konrad-Adenauer-Str. 19, 67731 Otterbach, Zimmer 14 (1.OG), zur Einsichtnahme bereitgelegt.

Die Beteiligung findet in der Zeit

                             vom Freitag, 31.05.2024 bis einschließlich Freitag, 14.06.2024

statt

Bekanntmachung

Bebauungsplanentwurf

Begründung und Textliche Festsetzungen





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