Die Flächennutzungspläne in der Verbandsgemeinde
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Nutzungen der Flächen in einer Gemarkung gemäß den raumordnerischen Vorgaben regelt. Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich und entwickelt keine direkte Außenwirkung.
Die auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg eingestellten Unterlagen der Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form, etc.) liegen bei der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.
Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
der 1. Gesamtflächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg wurde mit Verfügung vom 10.03.2022, Az. 5.5/610-13/VG Otterbach-Otterberg, der Kreisverwaltung Kaiserslautern genehmigt. Dies wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterbach Nr. 14/2022 vom 07.04.2022 bekanntgemacht. Somit ist der Flächennutzungsplan 2035 der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg seit diesem Tag rechtsverbindlich.
Teilpläne des Flächennutzungsplanes 2035 der einzelnen Ortsgemeinden im
Maßstab 1 : 2.500 für die Ortslage und im Maßstab 1 : 5.000 für die gesamte Gemarkung
Frankelbach
Heiligenmoschel
Hirschhorn
Katzweiler
Mehlbach
Niederkirchen
- Ortslagen Niederkirchen, Heimkirchen, Wörsbach, Morbach, Holbornerhof und Kreuzhof
- Gesamte Gemarkung
Olsbrücken
Otterbach
Otterberg
- Ortslage Stadt Otterberg
- Ortslage Drehenthalerhof, Lauerhof, Münchschwanderhof, Weinbrunnerhof, Reichenbacherhof, Dudenbacherhof
- Gemarkung Otterberg Süd
- Gemarkung Otterberg Nord
Schallodenbach
Schneckenhausen
Sulzbachtal
- Ortslagen Ober- und Untersulzbach
- Gesamte Gemarkungen Ober- und Untersulzbach
1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2035 der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg für den Bereich des Bebauungsplanes "Solarpark Niederkirchen-Heimkirchen"
Der 1. Teiländerungsplan des Flächennutzungsplanes 2035 der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg wurde mit Verfügung vom 08.08.2023, Az. 5.5/610-13/VG Otterbach-Otterberg, der Kreisverwaltung Kaiserslautern genehmigt. Dies wurde gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterbach Nr. 12/2024 vom 21.03.2024 bekanntgemacht. Somit ist der 1. Teiländerungsplan des Flächennutzungsplanes 2035 der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg seit diesem Tag rechtsverbindlich.
Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterbach
Teilpläne der einzelnen Ortsgemeinden mit Ortsteilen der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterbach
- Frankelbach
- Hirschhorn
- Katzweiler
- Ortsteil Kühbörncheshof
- Mehlbach
- Olsbrücken
- Otterbach
- Ortsteil Sambach
- Sulzbachtal
- Legende
- Teiländerung in der Ortsgemeinde Otterbach und Ortsteil Sambach
Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterberg
- Teil Süd
- Teil Nord
- Begründung
- Landschaftsplan -Text-
- 1. Fortschreibung - Teilplan Althütterhof
- 1. Fortschreibung - Teilplan Schneckenhausen
- 2. Fortschreibung Gesamtplan - Windenergie
- 2. Fortschreibung Teilplan Niederkirchen - Heimkirchen - Windenergie
- Erläuterungsbericht 2. Fortschreibung (Windkraft)
Teilpläne der einzelnen Ortsgemeinden mit Ortsteilen der ehemaligen Verbandsgemeinde Otterberg
Heiligenmoschel
Niederkirchen mit Ortsteil Heimkirchen
Stadt Otterberg
- Stadtteil Drehenthalerhof
- Stadtteil Lauerhof
- Stadtteil Münchschwanderhof
- Teiländerung für den Bereich des Bebauungsplanes "Wiesenstraße-Erweiterung
- Begründung
- Bekanntmachung
- Teiländerung für den Bereich des Bebauungsplanes "Kapelle"
- Begründung
- Umweltbericht
- Bestands- und Konfliktplan
- Maßnahmenplan
- Bekanntmachung
- Besschluss des Verbandsgemeinderates gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 11.04.2019