Vergebene Aufträge
Vergebene Aufträge gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber für die Dauer von sechs Monaten zu informieren über:
- Beschränkte Ausschreibungen ohne
Teilnehmerwettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer,
und
- Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000,- € ohne Umsatzsteuer
- Beschränkte Ausschreibungen ohne
Teilnehmerwettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer,
und
Maßnahme | Auftragsdatum | Auftragnehmer |
Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber für die Dauer von drei Monaten zu informieren über:
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
Maßnahme | Auftragsdatum | Auftragnehmer |