Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Wo erhalte ich ein Standrohr/bekomme ich bei Ihnen ein Standrohr zum Verleih? | Standrohre können bei der (SWK) im Zählerlager gegen Gebühr ausgeliehen werden: |
Ich beabsichtige private Arbeiten an/auf meinem Grundstück durchzuführen und benötige Leitungspläne.
| Leitungspläne für Wasserleitungen können Sie bei planauskunft@swk-kl.de und für Abwasserleitungen unter gew@ste-kl.de unter Angabe des Vorhabens anfordern.
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Können durch einen privaten Wasserzähler (Zwischenzähler für Gartenwasser/Wasser für Tierhaltung etc.) die Benutzungsgebühren für Schmutzwasser reduziert werden?
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Kann das Pool-/Schwimmbadwasser von der Benutzungsgebühr Schmutzwasser abgesetzt werden?
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Ich habe ein Grundstück verkauft/gekauft, was ist zu tun?
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Mieterwechsel, was ist zu tun?
| Nach unseren Entgeltsatzungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist der Eigentümer zur Zahlung der Gebühren und Beiträge verpflichtet. Wir übersenden keine Bescheide an Mieter und rechnen auch bei Mieterwechsel nicht ab. Die aktuellen Gebühren und Beiträge finden Sie hier ...
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Was ist der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung und wie wird er berechnet?
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Was ist der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser und wie wird er berechnet?
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Was ist die Benutzungsgebühr Niederschlagswasser und wie wird sie berechnet?
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Wann erhalte ich meinen Gebühren- und Beitragsbescheid (Jahresabrechnung)?
| Ihren Bescheid erhalten Sie im Januar des Folgejahres. |
Kann das Fälligkeitsdatum verändert werden? | Das Fälligkeitsdatum kann nicht verändert werden. Die Vorausleistungsbeträge sind jeweils zum 28.02., 15.03., 15.04., 15.05., 15.06., 15.07., 15.08., 15.09., 15.10., 15.11. und 15.12. des laufenden Jahres fällig!
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Wie lese ich den Zählerstand richtig ab? | Zunächst vergleichen Sie die Zählernummer Ihres Wasserzählers mit der Zählernummer auf Ihrer Ablesepostkarte und/oder Ihrem Bescheid. WICHTIG: Die Nachkommastellen, falls vorhanden, dürfen beim Ablesen nicht berücksichtigt werden. Eine korrekte Angabe der Vornullen ist hier entscheidend. Der Zählerstand ist ausschließlich mit Angabe des Ablesedatums verwendbar. Jeder Wasserzähler gibt die verbrauchte Menge Wasser in Kubikmeter (m³) an. Ein Kubikmeter entspricht 1000 Litern.
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Wann muss ich meinen Zählerstand mitteilen? | Zum Jahresende (spätestens zum 31.12.) bzw. mit Aufforderung durch die Ablesepostkarte. Beim Eigentümerwechsel z.B. durch Verkauf/Kauf eines Hauses.
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Wie teile ich meinen Zählerstand zum Jahresende mit?
| Sie können uns den Zählerstand unter Verwendung Ihrer Zählernummer und der in dem zugesandten Brief zum Jahresende enthaltenen Zugangsnummer über unsere Internetseite übermitteln. Auf dem Brief befindet sich auch ein QR-Code. Sollten Sie über die technische Möglichkeit verfügen diesen scannen zu können, gelangen Sie direkt zum Portal zur Erfassung der Zählerstände. Ebenso kann die anhängende Postkarte portofrei zurückgesendet werden. |
Wann und warum wird mein Wasserzähler gewechselt?
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Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Person im Jahr? | In Deutschland wurden die Menschen für einen sorgsamen und umweltbewussten Umgang mit Trinkwasser sensibilisiert. Im Durchschnitt nutzt ein Bundesbürger 122 Liter Trinkwasser pro Tag. Dieser Verbrauch von Haushalten und Kleingewerben kann regional jedoch sehr unterschiedlich sein. Während der durchschnittliche Wasserverbrauch eines Bürgers in Sachsen bei 85 Litern pro Tag liegt, beträgt er in Nordrhein-Westfalen 135 Liter pro Tag. In Rheinland-Pfalz liegt der durchschnittliche Tagesverbrauch eines Bürgers bei 118 Liter (~43 m³/Jahr). In unserer Verbandsgemeinde liegt der durchschnittliche Verbrauch bei 35 m³ pro Person und Jahr.
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Ich kann meinen Abrechnungsrest nicht zum Fälligkeitstermin leisten, was ist zu tun? | Sie haben die Möglichkeit den Abrechnungsrest zu stunden. Hierzu muss mit der Verbandsgemeindekasse eine Stundungsvereinbarung erstellt werden. Ansprechpartner: Herr Laier, Tel. 06301/607-421
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Welche Wasserhärte hat das Frischwasser in meiner Ortsgemeinde/Stadt?
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