STIFTUNG OTTERBACH-OTTERBERG HILFT
LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
wir haben viele engagierte Organisationen, Vereine und ehrenamtlich tätige Menschen in unseren zwölf Ortsgemeinden. Viele Ideen und Projekte scheitern oftmals an einer Finanzierung. Mit unserer Stiftung wollen wir gezielt gemeinnützige Projekte, die dem Wohl aller dienen, unterstützen. Hierzu benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung, indem Sie spenden oder auch eine Zustiftung leisten. Sie unterstützen damit nicht nur gemeinnützige Vorhaben in unserer Verbandsgemeinde, sondern profitieren unter Umständen auch von einer geringeren Steuerlast. Beteiligen Sie sich also an der Stiftung "Otterbach-Otterberg hilft".
Ihr Harald Westrich
Was macht unsere Stiftung und wie können Sie helfen?
Die Stiftung „Otterbach-Otterberg hilft" fördert das Wohl der Menschen in der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg u. a. auf folgenden Gebieten:
- Sport Umwelt und Kultur
- Bürgerliches Engagement
- Wohlfahrt und Mildtätigkeit
- Jugend, Senioren und Familien
- Bildung und Ausbildung
- Heimatpflege
- Umwelt und Natur
- Hilfe im Notfall
In der jährlichen Sitzung des Stiftungsrats wird über die Mittelverwendung der zugeflossenen Spenden und Erträge aus dem Stiftungskapital beschlossen. Gerne nehmen wir auch Förderanträge entgegen. Der Stiftungsrat besteht aus dem Bürgermeister als geborenes Mitglied sowie jeweils vier Vertretern aus dem Verbandsgemeinderat und aus Vertretern der Sparkasse. Die Mitglieder werden jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode des Verbandsgemeinderates bestimmt.
Zuwendungsmöglichkeiten:
Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende zeitnah für Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Zuwendung zur Zweckverwirklichung (Spende):
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Sie sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
Zuwendungen zu Lebzeiten zur Erhöhung des Stiftungsvermögens:
Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben genannte Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin oder Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Beitrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu zehn Jahre verteilt werden.
ES GIBT GUTE GRÜNDE, UNSERE STIFTUNG ZU UNTERSTÜTZEN:
Sie können dauerhaft Projekte in unserer Verbandsgemeinde unterstützen, die dem Gemeinwohl dienen. Sie können mit einer Zuwendung in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen langfristig die Funktion der Stiftung sichern.
Sie können mit einer Zuwendung als Spende zeitnah und direkt Gutes bewirken.
Sie können Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen bis zu 1 Mio. Euro über bis zu zehn Jahre beliebig als Sonderausgaben geltend machen.
Sie können Zuwendungen als Spenden direkt im Spendenjahr innerhalb gewisser Grenzen steuerlich geltend machen.
Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.
„VERMÖGEN STIFTEN, ZUKUNFT GESTALTEN"
OTTERBACH-OTTERBERG BRAUCHT IHRE UNTERSTÜTZUNG
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Harald Westrich (Vorstand Stiftungsrat)
Tel.: 06301 607-100
Martina Stein (Stellv. Vorstand Stiftungsrat)
Tel.: 06301 607-900
Die Stiftung "Otterbach-Otterberg hilft" wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbstständigen Stiftung "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kaiserslautern von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.
Herausgeber: Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg.
Hinweis: Dies ist lediglich eine unverbindliche Informationsschrift. Für die Stiftung sind nur die in der Broschüre zur "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kaiserslautern - rechtliche,, steuerliche und vertragliche Grundlagen" gemachten Angaben maßgeblich.