Wichtige Hinweise zur Grundsteuer
- Neue Grundsteuerbescheide für 2025:
Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten alle Grundstückseigentümer*innen einen neuen Grundsteuerbescheid für 2025, der möglicherweise im Vergleich zur Vergangenheit abweichende Fälligkeitstermine enthält. Ab 2026 gelten wieder die üblichen Dauerbescheide mit den regulären Fälligkeitsterminen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Versand der Bescheide:
Die Bescheide für das Jahr 2025 werden gestaffelt und nicht alle gleichzeitig versendet.
- Zahlungsanpassung:
Bitte beachten Sie die Zahlungsinformationen auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid und passen Sie Ihre Zahlungen für 2025 sowie eventuelle Daueraufträge entsprechend an.
- Warten auf den Bescheid:
Sollten Sie noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, leisten Sie bitte keine Zahlungen. Warten Sie unbedingt auf den Bescheid. Zahlungen, die ohne Bescheid eingehen (z. B. durch Daueraufträge), werden später verrechnet.
- SEPA-Lastschriftmandat:
Wenn Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Die Abbuchungen werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen vorgenommen. Ob uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, können Sie anhand des Abbuchungshinweises im Bescheid ersehen.